Bekanntmachungen

Veröffentlichung des Entwurfs der 9.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Niebüll im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

BEKANNTMACHUNG DES AMTES SÜDTONDERN

 

Veröffentlichung des Entwurfs der 9.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Niebüll im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der vom Ausschuss für Bau und Verkehr in der Sitzung am 11.09.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 9.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Niebüll für das Gebiet „nördlich des Peter-Schmidts-Weges und östlich der Bahnlinie“ und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist von

 

Freitag, den 10.10.2025 – Montag, den 10.11.2025

 

im Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de/Das-Amt/Verwaltung/Bauen-in-Südtondern-Bauleitplanung/Laufende-Bauleitplanverfahren veröffentlicht und auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sein. Ergänzend liegen die Planunterlagen in der Amtsverwaltung Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll, an der Aushangtafel im Flur des Sachgebietes Bauordnung, Planung und Liegenschaften während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

 

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de/Das-Amt/Verwaltung/Bekanntmachungen-des-Amtes/ veröffentlicht.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: 

 

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per Email an bauleitplanung@amt-suedtondern.de .
  • Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich an folgende Anschrift gesendet werden: Amt Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche gehören zur Öffentlichkeit und können sich während der Veröffentlichungsfrist über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben. 
  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. 

     

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird.

 

 

 

Niebüll, den 02.10.2025

Amt Südtondern

Der Amtsdirektor

i.A. gez. Finn O. Christiansen

 

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 09.10.2025 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter 

www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.