Wichtige Förderkriterien im Überblick
Was ist zu beachten?
Die Veranstaltungsförderung der Stadt Niebüll richtet sich an gemeinnützige Vereine und Institutionen, die ihren Sitz in Niebüll haben oder hier aktiv sind. Gefördert werden neue oder innovative Veranstaltungen sowie einzelne neue Veranstaltungselemente, die öffentlich zugänglich sind und im Stadtgebiet von Niebüll stattfinden.
Ziel der Förderung ist es, das kulturelle, soziale und gesellschaftliche Angebot in Niebüll weiterzuentwickeln und neue Impulse für das Stadtleben zu setzen.
- Antragsberechtigung:
Gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Sitz oder Tätigkeit in Niebüll - Förderfähige Maßnahmen:
Neue oder innovative Veranstaltungen bzw. neue Veranstaltungspunkte, öffentlich zugänglich und Durchführung in Niebüll - Förderhöhe:
Maximal 2.500 Euro pro Veranstaltung - Antragsfrist:
Spätestens bis Ende Februar des jeweiligen Förderjahres
(spätere Anträge nur nach Verfügbarkeit der Mittel) - Vergabe der Fördermittel:
Entscheidung durch eine Jury - Auszahlung:
Erst nach Durchführung der Veranstaltung und Vorlage eines Verwendungsnachweises
(innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsende) - Werbung:
Das Logo der Stadt Niebüll ist auf allen Werbemitteln verpflichtend und gut sichtbar zu verwenden
Eine Förderung ist unter anderem ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung nicht öffentlich ist, die maximale Fördersumme überschritten wird oder der Antrag unvollständig bzw. verspätet eingereicht wird.
Die Antragstellung erfolgt per Formular per E-Mail an
stadtmarketing@stadt-niebuell.de.
Alle notwendigen Formulare stehen auch online zum Download zur Verfügung.