Tag der Städtebauförderung am 10.05.2025
Der gemeinsam von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnerinnen und Partnern getragene Tag der Städtebauförderung soll allen Programmkommunen der Städtebauförderung ein Forum bieten. Der Tag der Städtebauförderung ist seit 2015 eine jährlich wiederkehrende bundesweite Aktion in vielen Städten und Gemeinden.
Die Städtebauförderung hat das Bild unserer Städte und Gemeinden in den vergangenen 53 Jahren entscheidend mitgeprägt. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen soll bei den vielen Menschen, die davon täglich profitieren, noch präsenter werden.
Am Tag der Städtebauförderung werden die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in einem bundesweiten Format vermittelt, die Leistungen und Erfolge der Städtebauförderung der Öffentlichkeit vorgestellt und das Engagement der Kommunen, ihrer Partnerinnen und Partner in der Stadtentwicklung sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohnern gewürdigt.
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern war von Beginn an wichtig – und ist mittlerweile eine Fördervoraussetzung aller Programme. Denn sie sind Fachleute in eigener Sache, kennen ihr Quartier, wissen, was fehlt und was verbessert werden kann – konkret und vor Ort. Und die Beteiligung ist gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie von besonderer Bedeutung.
Idealerweise stehen bereits laufende Verfahren und Projekte der Städtebauförderung im Fokus der Kommunikation, aber natürlich können an diesem Tag auch abgeschlossene und zukünftige Maßnahmen der Städtebauförderung vorgestellt werden. Die Veranstaltungen sind als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme förderfähig. Zum Tag der Städtebauförderung 2024 fanden bundesweit rund 700 Aktionen und Veranstaltungen statt. Der nächste bundesweite Aktionstag findet am 10. Mai 2025 statt.
Städten und Gemeinden, die an einer Teilnahme am Tag der Städtebauförderung interessiert sind, steht mit der Begleitagentur eine zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Vorbereitung, Organisation und Ausgestaltung dieses Tages zur Verfügung. Bei den für die Städtebauförderung zuständigen Landesbehörden erhalten diese darüber hinaus Informationen über Fördermöglichkeiten für geplante Veranstaltungen sowie über begleitende Aktivitäten ihres Bundeslandes.
Die Städtebauförderung unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung komplexer stadtentwicklungspolitischer Aufgaben und ist ein wichtiger Baustein für die erforderliche Anpassung an den demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftsstrukturellen und klimatischen Wandel.
Die Stadt Niebüll konnte in den 80er und 90er Jahren durch die Städtebauförderung in den Sanierungsgebieten Innenstadt / Marktplatz und Bahnhofsumfeld umfangreiche Erfahrungen sammeln und aus der Rückschau betrachtet, durch die vielen baulichen und stadtgestalterischen Maßnahmen erheblich profitieren.
Eine ganzheitliche, sich den Herausforderungen anpassende städtebauliche Planung ist zentraler Baustein jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Kriterien für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind nachgewiesene städtebauliche Missstände, ein städtebauliches Entwicklungskonzept, das auf die Beseitigung der identifizierten Missstände ausgerichtet ist, eine nachhaltige und transparente Umsetzung der im Entwicklungskonzept definierten Maßnahmen sowie ein fest umgrenztes Sanierungs- beziehungsweise Fördergebiet.
Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie lokale und regionale Verantwortliche werden intensiv in die Planungen einbezogen. Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz und umfassende Beteiligungsprozesse dienen dazu, Verständnis zu fördern, den Durchführungsprozess zu optimieren und Investitionen anzustoßen.
Tag der Städtebauförderung
Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“
Die Stadt Niebüll wurde im Dezember 2017 vom damaligen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein (MILI) neu in das Bund-Länder-Städtebauför-derungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" aufgenommen. Hintergrund der Programmteilnahme ist die Herausforderung, die zentralörtliche Versorgungsfunktion der Stadt aufrechtzuerhalten und zu stärken. Als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums übernimmt die Stadt Niebüll wichtige Funktionen in der Bereitstellung von Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge, auch für die Umlandgemeinden. Es gibt dringenden Handlungsbedarf aufgrund der fortschreitenden Herausforderungen im Bereich der Daseinsvorsorge.
Hierbei spielen v. a. der demografische Wandel und die damit einhergehende Verschiebung der Bedarfe sowie die Sicherung der Versorgungs- und Erreichbarkeitsstrukturen eine entscheidende Rolle. Demnach soll die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt Niebüll und des Umlands im Bereich der Daseinsvorsorge gesichert und die vorhandenen Infrastrukturen bedarfsgerichtet ausgebaut werden. Auch weitere städtebauliche Missstände machen Anpassungen erforderlich, um Funktions- und Attraktivitätsverlusten entgegen zu wirken. Die Aufnahme in die Städtebauförderung bietet die Chance, die notwendigen Maßnahmen integriert, nachhaltig und möglichst umfassend durchführen zu können.
Zukunftskonzept Daseinsvorsorge
Nach der Aufnahme in das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden” (mittlerweile überführt in das Nachfolgeprogramm „Lebendige Zentren“) wurde gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) zuerst ein überörtliches Konzept zu den künftigen Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur – „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“ - erarbeitet. Dieses überörtliche Konzept stellt die erste Grundlage zur Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dar. Das Konzept wurde von der Stadt Niebüll unter intensiver Beteiligung der Nachbargemeinden Risum-Lindholm, Galmsbüll und Dagebüll erstellt.
Ziel ist die Herleitung von interkommunal abgestimmten Projekten und Maßnahmen zur Sicherung der vielfältigen öffentlichen und privaten Leistungen der regionalen Daseinsvorsorge.Die gemeinsame Erarbeitung des „Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge“ dient dazu sicherzustellen, dass mit den in Niebüll perspektivisch durch die Städtebauförderung mitfinanzierten Maßnahmen der Daseinsvorsorge auch die Bedarfe der Nachbargemeinden angemessen berücksichtigt werden.
Vorbereitende Untersuchungen mit integriertem Entwicklungskonzept
Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms hat die Stadt Niebüll anschließend im November 2020 beschlossen, für das Untersuchungsgebiet vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Nach näherer Prüfung des Untersuchungsgebiets stellte sich heraus, dass das Gebiet aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, die aus fachlicher Sicht mit in die Voruntersuchungen aufzunehmen sind, zu erweitern ist. Im Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein (MIKWS) wurde das Untersuchungsgebiet diesbezüglich korrigiert.
Der entsprechende Beschluss erfolgte im Juni 2022. Die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein sehen darüber hinaus die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) vor, welches den Fokus ebenfalls auf das Untersuchungsgebiet legt und konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert. Die vorbereitenden Untersuchungen und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept sind an der Strategie des zugehörigen Städtebauförderungsprogramms auszurichten.