VU | IEK
vorbereitenden Untersuchungen (VU) und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK)Zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms hat die Stadt Niebüll im November 2020 beschlossen, vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Diese Untersuchung dient der detaillierten Analyse des Untersuchungsgebiets, um die Grundlage für die weitere Stadtentwicklung zu schaffen.
Im Verlauf der Untersuchungen wurde festgestellt, dass sich das Gebiet aufgrund geänderter Rahmenbedingungen erweitern muss, um allen relevanten Aspekten gerecht zu werden. In Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein (MIKWS) wurde das Untersuchungsgebiet entsprechend angepasst. Der Beschluss zur Erweiterung wurde im Juni 2022 gefasst.
Im Einklang mit den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein wird zudem ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erstellt. Dieses Konzept konzentriert sich auf das erweiterte Untersuchungsgebiet und formuliert konkrete Entwicklungsziele und Maßnahmen, die auf die nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt abzielen. Sowohl die vorbereitenden Untersuchungen als auch das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept orientieren sich an der übergeordneten Strategie des zugehörigen Städtebauförderungsprogramms und sollen eine zukunftsfähige Stadtentwicklung sicherstellen.
Das Sanierungsgebiet
Innenstadt Niebüll - worum geht es?
Im Jahr 2023 wurde das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ festgelegt, um mithilfe der Städtebauförderung umfassende Bau- und Sanierungsprojekte umzusetzen. Dies eröffnet der Stadt Niebüll sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien innerhalb des Sanierungsgebiets die Möglichkeit, fi nanzielle Unterstützung durch steuerliche Vorteile für die Modernisierung und Sanierung ihrer Gebäude zu erhalten. In diesem Faltblatt erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Schritte im Verfahren zu beachten sind.
Zielsetzungenund Grundlagen
Ziel der Maßnahme in der „Innenstadt“ Niebüll ist v. a. die Attraktivitätssteigerung des Zentrums mit seinen Versorgungseinrichtungen sowie Frei- und Verkehrsflächen. Neubau der Südtondernsporthalle, Gebäudesanierung für eine Begegnungsstätte, Sanierung des Hallenbad sind erste Maßnahmen. Was genau geplant ist, wird in den Vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (VU/IEK) festgehalten, welches auf der Webseite der Stadt Niebüll oder per QR-Code eingesehen werden kann.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Das zu sanierende Objekt muss in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet gelegen sein.
- Die Bescheinigung kann erteilt werden für ein Gebäude, Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, Eigentumswohnungen oder im Teileigentum stehende Räume.
- Bescheinigungsfähig sind Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.
- Abklärung mit dem Kreis Nordfriesland, ob es sich ggf. um baugenehmigungspflichtige Vorhaben handelt.
- Die steuerliche Begünstigung setzt voraus, dass vor Beginn der Maßnahmen zwischen dem Eigentümer und der Stadt Niebüll eine Modernisierungsvereinbarung geschlossen wurde.
- Mit den Maßnahmen darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden.
Zukunftskonzept Daseinsvorsorge
Nach der Aufnahme in das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden” (mittlerweile überführt in das Nachfolgeprogramm „Lebendige Zentren“) wurde gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) zuerst ein überörtliches Konzept zu den künftigen Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur – „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“ - erarbeitet. Dieses überörtliche Konzept stellt die erste Grundlage zur Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dar. Das Konzept wurde von der Stadt Niebüll unter intensiver Beteiligung der Nachbargemeinden Risum-Lindholm, Galmsbüll und Dagebüll erstellt.
Ziel ist die Herleitung von interkommunal abgestimmten Projekten und Maßnahmen zur Sicherung der vielfältigen öffentlichen und privaten Leistungen der regionalen Daseinsvorsorge.Die gemeinsame Erarbeitung des „Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge“ dient dazu sicherzustellen, dass mit den in Niebüll perspektivisch durch die Städtebauförderung mitfinanzierten Maßnahmen der Daseinsvorsorge auch die Bedarfe der Nachbargemeinden angemessen berücksichtigt werden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung den Kommunen Finanzhilfen für die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit.
Damit hat die Städtebauförderung als wichtiges Instrument für eine nachhaltige Stadtentwicklung eine große wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung. Wohn- und Wirtschaftsstandorte sollen gestärkt und Missstände behoben werden.
Das übergeordnete Ziel dieses Programms ist es, kleinere Städte und Gemeinden als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte für die Region zukunftsfähig zu gestalten.
Es gilt, die Versorgungsfunktionen der öffentlichen Daseinsvorsorge bedarfsgerecht für die Bevölkerung der Kommune sowie der Umlandgemeinden zu sichern und zu stärken.
Im Jahr 2020 wurden die Programme der Städtebauförderung neu strukturiert.
In diesem Zuge wurde Niebüll in das neue Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ überführt. Bis zum Inkrafttreten neuer Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein gelten weiterhin die Regelungen für das Programm Kleinere Städte und Gemeinden, während gleichzeitig einige Zielsetzungen des Programms Lebendige Zentren hinzukommen. Hierzu gehören insbesondere die Weiterentwicklung, Stärkung und Aufwertung von Stadt- und Ortskernen zu attraktiven, multifunktionalen und identitätsstiftenden Standorten.
Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm müssen als weitere Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden.
Diese liegen derzeit im Entwurf vor und können hier heruntergeladen werden. Nach dem Beschluss kann die Kommune jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Sanierungsgebiet beantragen.
Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Stadt Niebüll ist nicht vorab festgelegt.
Der Bund, das Land SchleswigHolstein und die Stadt Niebüll sind mit je einem Drittel an den Fördermitteln beteiligt.
Die vorbereitenden Untersuchungen inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (kurz VU und IEK) umfassen grob folgende Bestandteile:
- Bestandsanalyse und Identifikation von städtebaulichen Missständen im Untersuchungsgebiet
- Prozessbegleitende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und weiteren Akteursgruppen
- Definition von Entwicklungszielen und Ausarbeitung von Maßnahmen zur Zielerreichung
- Abwägung der Notwendigkeit eines Sanierungsverfahrens
- Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets
VU und IEK werden in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht gehören auch diverse Plandarstellungen.