Bekanntmachung des Amtes Südtondern:
Satzungsbeschluss der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Niebüller Kornkoog“ (Gewerbegebiet Süd) der Stadt Niebüll
Die Stadtvertretung der Stadt Niebüll hat in ihrer Sitzung am 07.05.2026 die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Niebüller Kornkoog“ für das Gebiet nördlich des Peter-Schmidts- Weges, östlich der Bahnlinie sowie westlich der Bahnhofstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Dieser ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 tritt, mit Beginn des 10.07.2026 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung von diesem Tage an in den Räumen der Amtsverwaltung Südtondern in 25899 Niebüll, Marktstr. 12, Zimmer 0.32 (Bauamt), während der Sprechstunden (Mo.-Di. und Do.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr sowie Do. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich sind der Bebauungsplan und die Begründung im Internet unter www.amtsuedtondern.de/Das-Amt/Verwaltung/Bekanntmachungen-Niebüll/ sowie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Niebüll, den 02.07.2026
Amt Südtondern
Die Amtsdirektorin
Im Auftrage
gez. Julia Hodges
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 09.07.2026 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls für den Zeitraum 09.-17.07.2026 im Internet unter www.amt-suedtondern.de/Das-Amt/Verwaltung/Bekanntmachungen-Niebüll/ bereitgestellt.