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Städtebauförderung in der Stadt Niebüll

Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden

Seit 1971 stellen Bund und Länder im Rahmen der sogenannten Städtebauförderung Finanzhilfen bereit, um die Kommunen bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände zu unterstützen. Ziel ist die Initiierung und Umsetzung positiver sowie nachhaltiger Stadtentwicklungsprozesse, die idealerweise mit weiteren öffentlichen und privaten Investitionen einhergehen. Die Städtebauförderung unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung komplexer stadtentwicklungspolitischer Aufgaben und ist ein wichtiger Baustein für die erforderliche Anpassung an den demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftsstrukturellen und klimatischen Wandel.

Die Stadt Niebüll konnte in den 80er und 90er Jahren durch die Städtebauförderung in den Sanierungsgebieten Innenstadt / Marktplatz und Bahnhofsumfeld umfangreiche Erfahrungen sammeln und aus der Rückschau betrachtet, durch die vielen baulichen und stadtgestalterischen Maßnahmen erheblich profitieren.

Eine ganzheitliche, sich den Herausforderungen anpassende städtebauliche Planung ist zentraler Baustein jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Kriterien für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind nachgewiesene städtebauliche Missstände, ein städtebauliches Entwicklungskonzept, das auf die Beseitigung der identifizierten Missstände ausgerichtet ist, eine nachhaltige und transparente Umsetzung der im Entwicklungskonzept definierten Maßnahmen sowie ein fest umgrenztes Sanierungs- beziehungsweise Fördergebiet.

Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie lokale und regionale Verantwortliche werden intensiv in die Planungen einbezogen. Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz und umfassende Beteiligungsprozesse dienen dazu, Verständnis zu fördern, den Durchführungsprozess zu optimieren und Investitionen anzustoßen.

Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“

Die Stadt Niebüll wurde im Dezember 2017 vom damaligen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein (MILI) neu in das Bund-Länder-Städtebauför-derungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" aufgenommen.

Hintergrund der Programmteilnahme ist die Herausforderung, die zentralörtliche Versorgungsfunktion der Stadt aufrechtzuerhalten und zu stärken. Als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums übernimmt die Stadt Niebüll wichtige Funktionen in der Bereitstellung von Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge, auch für die Umlandgemeinden. Es gibt dringenden Handlungsbedarf aufgrund der fortschreitenden Herausforderungen im Bereich der Daseinsvorsorge. Hierbei spielen v. a. der demografische Wandel und die damit einhergehende Verschiebung der Bedarfe sowie die Sicherung der Versorgungs- und Erreichbarkeitsstrukturen eine entscheidende Rolle. Demnach soll die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt Niebüll und des Umlands im Bereich der Daseinsvorsorge gesichert und die vorhandenen Infrastrukturen bedarfsgerichtet ausgebaut werden. Auch weitere städtebauliche Missstände machen Anpassungen erforderlich, um Funktions- und Attraktivitätsverlusten entgegen zu wirken. Die Aufnahme in die Städtebauförderung bietet die Chance, die notwendigen Maßnahmen integriert, nachhaltig und möglichst umfassend durchführen zu können.

Zukunftskonzept Daseinsvorsorge

Nach der Aufnahme in das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden” (mittlerweile überführt in das Nachfolgeprogramm „Lebendige Zentren“) wurde gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) zuerst ein überörtliches Konzept zu den künftigen Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur – „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“ - erarbeitet. Dieses überörtliche Konzept stellt die erste Grundlage zur Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dar.

Das Konzept wurde von der Stadt Niebüll unter intensiver Beteiligung der Nachbargemeinden Risum-Lindholm, Galmsbüll und Dagebüll erstellt. Ziel ist die Herleitung von interkommunal abgestimmten Projekten und Maßnahmen zur Sicherung der vielfältigen öffentlichen und privaten Leistungen der regionalen Daseinsvorsorge.

Die gemeinsame Erarbeitung des „Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge“ dient dazu sicherzustellen, dass mit den in Niebüll perspektivisch durch die Städtebauförderung mitfinanzierten Maßnahmen der Daseinsvorsorge auch die Bedarfe der Nachbargemeinden angemessen berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen stehen hierzu als Download zur Verfügung:

Ergebnisbericht »Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Niebüll und Umland«

Vorbereitende Untersuchungen mit integriertem Entwicklungskonzept

Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms hat die Stadt Niebüll anschließend im November 2020 beschlossen, für das Untersuchungsgebiet vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Nach näherer Prüfung des Untersuchungsgebiets stellte sich heraus, dass das Gebiet aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, die aus fachlicher Sicht mit in die Voruntersuchungen aufzunehmen sind, zu erweitern ist. Im Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein (MIKWS) wurde das Untersuchungsgebiet diesbezüglich korrigiert. Der entsprechende Beschluss erfolgte im Juni 2022. Die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein sehen darüber hinaus die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) vor, welches den Fokus ebenfalls auf das Untersuchungsgebiet legt und konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert. Die vorbereitenden Untersuchungen und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept sind an der Strategie des zugehörigen Städtebauförderungsprogramms auszurichten.

Folgende Unterlagen stehen hierzu als Download zur Verfügung:

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes

Berichtsentwurf - Stand Januar 2023 - VU / IEK

Anlage 1 vorb. Untersuchung                                        Anlage 2 erste Öffentlichkeitsbeteiligung   

 ZweiteOeffentlichkeitsbeteiligung_Niebuell.pdf

Anlage 3 Beteil. Personen mit Grundeigentum         Anlage 4 Beteiligung öffentl. Belange

VU / IEK:  Pläne

Plan: vorgesehene Abgrenzung des Sanierungsgebietes

Plakat zur Öffentlichkeitsbeteiligung am 07.02.2022

FAQ's