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Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Niebüll

Bekanntmachung des Amtes Südtondern

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28
der Stadt Niebüll

Der vom Ausschuss für Bau- und Verkehr der Stadt Niebüll am 10.03.2022 gebilligte und zur Auslegung beschlossene Planentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet nördlich der Landesstr. L 7/Bäderstr., westlich der Anlagen der Deutschen Bahn DB, östlich der Straße Im Kornkoog (Busch-Johannsen Str. 4) und die Begründung liegen gem.

§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                                  30.05.2022 – 30.06.2022

in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll, an der Aushangtafel im Windfang / Foyer des Eingangsbereiches, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB der  Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an ricklef.nagel@amt-suedtondern.de gesendet werden. Auch Kinder und Jugendliche gehören zur Öffentlichkeit und können sich während der Auslegung über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Niebüll, den 16.05.2022

             Amt Südtondern

                  Der Amtsdirektor

             i.A. gez. Ricklef Nagel

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 20.05.2022 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt