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Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Niebüll

Am 19. September 2013 hat die Stadt Niebüll einen eigenen Kinder- und Jugendbeirat (NKJB) ins Leben gerufen. Der Beirat besteht aus 7 jungen Menschen ab dem vollendeten 12. bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres, wobei die gewählten Mitglieder bis zum Ende der Wahlperiode des jeweiligen Beirates über das 22. Lebensjahr hinaus im Beirat tätig sein können.

Satzung Kinder- und Jugendbeirat Stadt Niebüll (PDF, 3.7 MB)

Der NKJB ist kein Organ der Stadt Niebüll. Die Mitglieder sind parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Sie sind mit einer Amtszeit von 2 Jahren ehrenamtlich tätig. In allen Angelegenheiten die Kinder und Jugendliche in Niebüll betreffen, berät der NKJB die Ausschüsse und die Stadtvertretung. Er wird zu allen Sitzungen der Ausschüsse der Stadtvertretung eingeladen.

Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen des geltenden Rechts, als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anerkannt werden. Der Kinder- und Jugendbeirat ist eine Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Niebüll. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am kommunalen Geschehen soll durch den NKJB gefördert werden. Der NKJB soll zudem  demokratische Entscheidungsprozesse nachvollziehbar machen und Chancen zur Neugestaltung bieten. Damit soll dem verstärkten Wunsch von Kindern und Jugendlichen, an demokratischen Enscheidungsprozessen teilzunehmen, sowie der Kinderkonvention der UN und dem Jugendförderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein Rechnung getragen werden.