Wahlbekanntmachung - Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Wahlbekanntmachung
des Amtes Südtondern
Am 28.02.2016 findet in der Stadt Niebüll die
Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
statt.
Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen weißen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Niebüll
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
25899 Niebüll, den 08.02.2016 Amt Südtondern
Der Amtsdirektor
als Gemeindewahlleiter
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Einteilung der Stadt Niebüll in Wahlbezirke
Wahlbezirk |
Lage des Wahlraums |
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Nr. |
Name |
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22/01 |
Niebüll I |
Schul- und Bildungszentrum |
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22/02 |
Niebüll II |
Seniorenwohnanlage |
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22/03 |
Niebüll III Rathaus |
Rathaus Niebüll |
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22/04 |
Niebüll IV |
Drei-Harden-Schule |
|
22/05 |
Niebüll V |
Dänische Schule Niebüll |