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Wahlbekanntmachung - Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

Wahlbekanntmachung

des Amtes Südtondern 

 

Am 28.02.2016 findet in der Stadt Niebüll die

Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

statt.

Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

 

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen weißen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem beson­deren Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmab­gabe nicht erkennbar ist.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, so­weit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Niebüll

oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum­schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimm­zettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl­briefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

25899 Niebüll, den 08.02.2016 Amt Südtondern

Der Amtsdirektor

als Gemeindewahlleiter

 

Anhang zur Wahlbekanntmachung

Einteilung der Stadt Niebüll in Wahlbezirke

 

Wahlbezirk

Lage des Wahlraums

Nr.

Name

 

 

22/01

Niebüll I
Schulzentrum

Schul- und Bildungszentrum
Uhlebüller Straße 15

22/02

Niebüll II
Bachstelzenring

Seniorenwohnanlage
Bachstelzenring 3

22/03

Niebüll III

Rathaus

Rathaus Niebüll
Hauptstraße 44

22/04

Niebüll IV
Drei-Harden-Schule

Drei-Harden-Schule
Markstraße 14

22/05

Niebüll V
Dänische Schule

Dänische Schule Niebüll
Osterweg 67