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Stellenausschreibung Schulische Assistenzkräfte für die Alwin-Lensch-Schule

Die Stadt Niebüll sucht zum 01.11.2015 für die Alwin-Lensch-Schule (Grundschule) in Niebüll zwei

 

Schulische Assistenzkräfte (w/m)

 

mit einer durchschnittlichen, regelmäßigen, wöchentlichen Arbeitszeit von 17,25 Stunden. Die Einstellung erfolgt unbefristet.

 

Schulische Assistenzkräfte sollen die Arbeit von Grundschulen unter Anleitung von Lehrkräften unterstützen.

Für diese Aufgaben können sich bewerben:

Erzieherinnen und Erzieher, sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten, Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger sowie andere vergleichbar ausgebildete pädagogische Fachkräfte beziehungsweise sozial erfahrene Personen, die sich wenigstens drei Jahre in einem der Schulischen Assistenz vergleichbaren Tätigkeitsfeld - zum Beispiel im Rahmen von Offenen bzw. gebundenen Ganztagsschulen oder von Schulbegleitung - schon bewährt haben.

Erwartet wird:

 

  • · Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen oder der Verwendung von Arbeitsmaterial
  • · Motivation und Aufmerksamkeitslenkung der Schülerinnen und Schüler
  • · Mitwirkung an spezifischen Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelnen Schülerinnen und Schülern
  • · bei Konfliktsituationen von Schülerinnen und Schülern assistieren
  • · Mitgestaltung von pädagogischen Angeboten auch außerhalb des Unterrichts (zum Beispiel in Pausen oder vor Beginn des Unterrichts, Projekt- und Sporttage, Schul- und Klassenfeste)
  • · Fähigkeit und die Bereitschaft, Lernprozesse unter der Anleitung von Lehrkräften fördernd zu begleiten, Kindern zugewandt und mitfühlend zu begegnen und in Konfliktsituationen durch umsichtiges Verhalten und insbesondere durch das Gespräch an einer Lösung mitzuwirken
  • · Grundkenntnissen der schulischen Organisation sowie ihrer rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen
  • · Freude am Umgang mit Kindern und an der Förderung ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung

 

Über diese Qualifikationserfordernisse hinaus wird von den Schulischen Assistenzkräften die Bereitschaft verlangt, regelmäßig an den vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) angebotenen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

 

Ich biete Ihnen:

  • · eine berufliche Herausforderung
  • · einen interessanten Arbeitspatz mit verantwortungsvoller Aufgabe
  • · eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD / Anlage C)

 

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt, dass die Schul-ferien als bezahlte arbeitsfreie Phase über den Umfang des Anspruchs auf Erholungsurlaub hinausreichen. Die außerhalb der Schulferien liegende Arbeitszeit erhöht sich daher auf eine durchschnittliche, regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit von 19,50 Stunden.

Die Stadt Niebüll ist daran interessiert, den Anteil an Bewerbern mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Bewerber/Bewerberinnen mit interkultureller Kompetenz werden daher besonders ermutigt, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

 

Bei Fragen steht Ihnen Herr Jensen vom Amt Südtondern, Fachbereich 1, Sachgebiet Personal, unter der Telefonnummer 04661/601-125 gerne zur Verfügung.

 

Lust bekommen?

Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 19.10.2015 an das:

 

Amt Südtondern

Fachbereich 1

Sachgebiet Personal

Stichwort: Bewerbung Schulische Assistenzkraft

Marktstraße 12

25899 Niebüll

oder per E-Mail im PDF-Format an thomas.jensen@amt-suedtondern.de

 Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer eingereichten Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung

bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.