Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll
Bekanntmachung des Amtes Südtondern
Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
hat die von der Stadtvertretung in der Sitzung am 30.08.2018 beschlossene 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges An der Butterfenne mit Bescheid vom 22.10.18, Az.: 512.111-54.088 nach § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 18. Änderung des Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Südtondern in 25899 Niebüll, Marktstraße 12 , Zimmer Nr. 32, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (Montag – Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, am Donnerstag zusätzl. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de und ebenfalls über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Niebüll, den 29.10.2018 |
Amt Südtondern Der Amtsdirektor i.A. gez. Ricklef Nagel |
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 05.11.18 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.