Hilfsnavigation
Volltextsuche
Seiteninhalt
28.02.2019

Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Niebüll

Bekanntmachung des Amtes Südtondern

 

Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Niebüll

für das Gebiet „südlich der Hoyerstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges an der Butterfenne“

 

 

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 30.08.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Nr.66 der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges an der Butterfenne bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 01.03.2019 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebau­ungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in den Räumen der Amtsverwaltung Südtondern in 25899 Niebüll, Marktstr. 12, Zimmer 0.32 (Bauamt), während der Sprechstunden (Mo.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die Begründung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt und sind ebenfalls über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt  für die nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hin­gewiesen.

 

Niebüll, den 26.02.2019

            Amt Südtondern

          Der   Amtsdirektor

                Im Auftrage

           gez. Ricklef Nagel

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 28.02.19 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.