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15.06.2015

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Niebüll

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Niebüll für das Gebiet „westlich der Wehlenstraße, unmittelbar angrenzend an die Mühlenstraße, östlich des Wehlengrabens“

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 29.01.2015 den Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Niebüll für das Gebiet „westlich der Wehlenstraße, unmittelbar angrenzend an die Mühlenstraße, östlich des Wehlengrabens“ (Wohnprojekt Gewoba/Mürwiker Werkstätten), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Bekanntmachungstext

Stadt Niebüll/15.Juni 2015