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Bekanntmachung des Amtes Südtondern

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des der 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Niebüll nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Ausschuss für Bau- und Verkehr in der Sitzung am 10.02.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr.18 für das Gebiet zwischen der Hauptstr., dem Peter-Schmidts-Weg und dem Osterweg (Peter-Schmidts-Weg 1 a)

und die Begründung liegen gem.§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

18.03.2022 – 19.04.2022

 

in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll, an der Aushangtafel im Flur des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an ricklef.nagel@amt-suedtondern.de gesendet werden. Auch Kinder und Jugendliche gehören zur Öffentlichkeit und können sich während der Auslegung über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1

Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und

dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationenentnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

                                                                                              

 

Niebüll, den 04.03.2022

                   Amt Südtondern

                          Der Amtsdirektor

                       i.A. gez. Ricklef Nagel 

 

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 08.03.2022 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.