Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. vorhabenbezogenen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Planes Nr. 66 der Stadt Niebüll
Bekanntmachung des Amtes Südtondern
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. vorhabenbezogenen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Niebüll nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der vom Ausschuss für Bau- und Verkehr der Stadt Niebüll in der Sitzung am 28.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. vorhabenbezogenen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, westlich der Tennisanlage an der Jahnstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges an der Butterfenne Straße (Friesischer Wohnpark) und die Begründung liegen gem.§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20.07.2020 – 20.08.2020
in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll, rechts im Windfang am Haupteingang des Ammtsgebäudes, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:
[1] Umweltbericht zur Planung (GFN Mai 2020). Er ist Teil der Begründung.
[2] Landschaftsplan der Stadt Niebüll.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren dieses Bebauungsplans die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich seiner Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche und Wasser, Klima und Luft sowie auf das Landschaftsbild und dem kulturellen Erbe geprüft. Eine Beeinträchtigung von Natura 2000- Gebieten ist nicht zu befürchten, da das nächstgelegene Natura 2000- Gebiet (Vogelschutzgebiet DE 1119-401 „Gotteskoog-Gebiet“) 4,8 km von der Planung entfernt liegt.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere
- finden sich in [1]
- es werden Aussagen getroffen zu: Bedeutung des Plangebietes bzw. der angrenzenden
Flächen für Fledermäuse, Brutvögel und Amphibien, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,
Artenschutz, Kompensationsmaßnahme.
- Auswirkungen: Lebensraumverlust für Brutvögel des Offenlandes, keine erheblichen Auswirkungen
auf die Tierwelt zu erwarten. Bei Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen (hier
Bauzeitenregelungen) treten keine artenschutzrechtlichen Konflikte auf.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen
- finden sich in [1]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotoptypenausstattung im Geltungsbe-
reich, Bestandsaufnahme im Mai 2020, Kompensationsmaßnahme. Gesetzlich geschützte Biotope
sind nicht von der Planung betroffen.
- Auswirkungen: geringer Lebensraumverlust durch Flächeninanspruchnahme.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser
- finden sich in [1] und [2]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodentypen und -arten, Grundwasser
stand, Still- und Fließgewässer im Geltungsbereich, Hinweis auf Berücksichtigung der Belange des
Bodenschutzes und auf Behandlung des Niederschlagswassers.
- Auswirkungen: Flächenverlust, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung,
Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate, mögliche Schadstoffeinträge.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in [1] und [2]
- es werden Aussagen getroffen zu: klimatische Situation.
- Auswirkungen: keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Verringerung der Ausgleichsfunktion
aufgrund der Überbauung der Fläche.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in [1] und [2]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Prägung des Landschaftsbildes aufgrund
der Siedlungsnähe, Eingrenzung des offenen Charakters durch bebaute Flächen, Vorbelastung
- Auswirkungen: geringfügige Veränderung des bisherigen Charakters des Landschaftsbildes,
Minimierung von Eingriffen durch Schaffung eines definierten Siedlungsrandes durch Eingrünung an
der westlichen Grenze des Geltungsbereichs, weitere Eingrünungsmaßnahme entlang der
Hoyerstraße.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, einschließlich menschliche Gesundheit und Bevölkerung
- finden sich in [1] und [2]
- es werden Aussagen getroffen zu: Wohn- und Erholungsfunktion, Lage im baulich
zusammen-hängenden Siedlungsbereich, Unterzentrum Niebüll, Freizeitnutzung im Umfeld.
- Auswirkungen: positive Auswirkungen durch Stärkung der sozialen Infrastruktur und Förderung des
Gesundheitswesens in Niebüll. Erhöhung des KFZ-Verkehrs. Seniorenwohnanlage fügt sich in
umliegende Bebauung, Minimierung von Eingriffen durch Eingrünung der Wohnanlage, daher keine
erheblichen Beeinträchtigungen des Ortsbildes. Keine Auswirkungen auf die Erholungsfunktion
erkennbar.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- finden sich in [1]
- es werden Aussagen getroffen zu: keine Hinweise auf Kulturdenkmale.
- Auswirkungen: keine Auswirkungen.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Informationen liegen ebenfalls mit aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse
www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1
Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und
dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationenentnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Niebüll, den 09.07.2020 |
Amt Südtondern Der Amtsdirektor i.A. gez. Ricklef Nagel |
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 11.07.2020 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter
www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.