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17.12.2018

Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Niebüll

Bekanntmachung des Amtes Südtondern

 

Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Niebüll

für das Gebiet „zwischen Hauptstrasse,

Stellmacherweg, Norderfangweg und Rathausstrasse“

 

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 30.08.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Nr.69 der Stadt Niebüll für das Gebiet zwischen Hauptstrasse, Stellmacherweg, Norderfangweg

und Rathausstrasse bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung

beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 18.12.2018 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebau­ungsplan und die Begründung von diesem Tage an in den Räumen der Amtsverwaltung Südtondern in 25899 Niebüll, Marktstr. 12, Zimmer 0.32 (Bauamt), während der Sprechstunden (Mo.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan und die Begründung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt und sind ebenfalls über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt  für die nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hin­gewiesen.

 

Niebüll, den 13.12.2018

            Amt Südtondern

          Der   Amtsdirektor

                Im   Auftrage

           gez. Ricklef Nagel

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 17.12.18 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.