Öffentliche Auslegung des Entwurfs des zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufzustellenden Lärmaktionsplanes der Stadt Niebüll
Bekanntmachung des Amtes Südtondern
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufzustellenden Lärmaktionsplanes der Stadt Niebüll
Der vom Ausschuss für Bau und Verkehr der Stadt Niebüll in der Sitzung am 01.06.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Niebüll liegt in der Zeit
vom 07.06.2017 bis 21.06.2017
in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, in 25899 Niebüll, Aushangtafel im Flur des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo. – Fr. von 08:00 - 12:00 und Do von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an dem Lärmaktionsplan Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Auch Kinder und Jugendliche gehören zur Öffentlichkeit und können sich während der Auslegung über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben.
Niebüll, den 02.06.2017 |
Amt Südtondern Der Amtsdirektor i.A. gez. Ricklef Nagel |
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 06.06.2017 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt-suedtondern.de/ Bekanntmachungen bereitgestellt.