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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet südlichdes Süderweges, nördlich der Hoyerstraße und westlich der Grünflächen Sportanlagen (Hundefreilauf)

Bekanntmachung

des Amtes Südtondern

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich des Süderweges, nördlich der Hoyerstraße und westlich der Grünflächen Sportanlagen (Hundefreilauf)Gemäß § 3 Baugesetzbuch findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Donnerstag, dem 14. Januar 2016, um 18:15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Niebüll (Hauptstr. 44, 25899 Niebüll) statt.

 

Der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes wird erläutert. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung wird den erschienenen Interessenten Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Evtl. Anregungen werden bei Bedarf schriftlich aufgenommen.

 

Alle Interessenten werden hiermit zum Erörterungstermin eingeladen.

 

 

Niebüll, den 30.12.2015

 

 

Amt Südtondern

Der Amtsdirektor

I.A. gez. Ricklef Nagel

 

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 06.01.2016 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt-suedtondern.de/ Bekanntmachungen bereitgestellt.