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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gemäß §§ 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufzustellenden Lärmaktionsplanes der Stadt Niebüll

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gemäß §§ 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufzustellenden Lärmaktionsplanes der Stadt Niebüll

Der von der Stadtvertretung der Stadt Niebüll in der Sitzung am 14.06.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Niebüll liegt in der Zeit

vom 14.08.2018bis14.09.2018

in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, in 25899 Niebüll, Aushangtafel im Flur des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo. – Fr. von 08:00 - 12:00 und Do von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an dem Lärmaktionsplan Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Auch Kinder und Jugendliche gehören zur Öffentlichkeit und können sich während der Auslegung über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben. 

 

 

Niebüll,   den 10.08.2018

             Amt   Südtondern

                  Der Amtsdirektor

             i.A. gez. Ricklef Nagel

 

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 13.08.2018 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt-suedtondern.de/           Bekanntmachungen bereitgestellt.