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Mikrozensus 2022

Mikrozensus 2022

wie in jedem Jahr findet in 2022 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Landes die Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische  
Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierfür ist das Mikrozensusgesetz vom 7.  
Dezember 2016.
Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2022. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten einzelne Haushalte in Schleswig-Holstein und Hamburg zum Interview herangezogen werden können.
Mit der Erhebung werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Zur Erfassung der Daten sind die Erhebungsbeauftragten u. a. mit Laptops ausgestattet.Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Methode und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.
  
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten die Interviews ausschließlich telefonisch mit den Haushalten durch.


Sie können diese Informationen des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein auch https://www.statistik-nord.de/mikrozensus 
Wir versichern Ihnen, dass die Durchführung des Mikrozensus rechtmäßig ist. Der Mikrozensus und der damit verbundene Einsatz von  
Laptops ist auch nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei