Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll
Bekanntmachung des Amtes Südtondern
Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtvertretung in der Sitzung am 06.11.2014 beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet zwischen dem Risumer Weg, dem Baugebiet an der Carl-Ludwig-Jessen-Schule und dem Ulmenweg (Haus Komet) mit Bescheid vom 07.01.2016, Az. 512.111-54.88 (F13.) nach § 6 Abs.1 des Baugesetzbuches genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Südtondern, Marktstr. 12, 25899 Niebüll, Zimmer Nr. 32, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (Mo.-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Niebüll, den 10.03.2016 |
Amt Südtondern Der Amtsdirektor Im Auftrage gez. Ricklef Nagel |
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 14.03.2016 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.