Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, westlich der Tennisanlage an der Jahnstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges An der Butterfenne
Bekanntmachung
des Amtes Südtondern
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, westlich der Tennisanlage an der Jahnstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges An der Butterfenne
Gemäß § 3 Baugesetzbuch findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
am Donnerstag, dem 19. April 2018, um 18:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Niebüll
(Hauptstr. 44, 25899 Niebüll)
statt.
Der Entwurf der oben genannten Bauleitpläne wird erläutert. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung wird den erschienenen Interessenten Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Evtl. Anregungen werden bei Bedarf schriftlich aufgenommen.
Alle Interessenten werden hiermit zum Erörterungstermin eingeladen.
Niebüll, den 04.04.2018
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Amt Südtondern Der Amtsdirektor I.A. gez. Ricklef Nagel |
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 10.04.2018 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt-suedtondern.de/ Bekanntmachungen bereitgestellt.