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24.05.2017

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet 500 m westlich des Ortsteils Langstoft direkt nördlich angrenzend an die Klanxbüller Straße (Erweiterung Sondergebiet Biogas)

Bekanntmachung des Amtes Südtondern 

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet 500 m westlich des Ortsteils Langstoft direkt nördlich angrenzend an die Klanxbüller Straße (Erweiterung Sondergebiet Biogas)

Gemäß § 3 Baugesetzbuch findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

am Donnerstag, dem 01.06 2017, um 18:15 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Niebüll

(Hauptstr. 44, 25899 Niebüll)

statt.

 

Der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes wird erläutert. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung wird den erschienenen Interessenten Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Evtl. Anregungen werden bei Bedarf schriftlich aufgenommen.

Alle Interessenten werden hiermit zum Erörterungstermin eingeladen.

 

Niebüll, den 22.05.2017

 

 

Amt Südtondern

Der Amtsdirektor

I.A. gez. Ricklef Nagel

 

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 24.05.2017 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt-suedtondern.de/ Bekanntmachungen bereitgestellt.

Stadt Niebüll/24.Mai 2017