Hilfsnavigation
Volltextsuche
Seiteninhalt

Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplanes  Nr. 64 der Stadt Niebüll für das Gebiet zwischen Osterweg, Legerader Weg, Blinge, Süderfangweg, Deezbüller Str., Westersteig, Deichstraße und Mühlenstraße

Bekanntmachung des Amtes Südtondern

Der vom Ausschuss für Bau- und Verkehr in der Sitzung am 24.09.2015 gebilligte und zur erneuten Auslegung beschlossene Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet zwischen Osterweg, Legerader Weg, Blinge, Süderfangweg, Deezbüller Str., Westersteig, Deichstraße und Mühlenstraße und die Begründung liegen erneut gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs.3 BauGB verkürzt in der Zeit vom 16.10.2015 – 02.11.2015 in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll, an der Aushangtafel im Flur des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Das Planverfahren wird nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 Baugesetzbuch wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Planes Nr. 64 unberück-                    sichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Einwendungen,                    
die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach
§ 47 VwGO unzulässig.

 

Niebüll, den 06.10.2015                       Amt Südtondern
Der Amtsdirektor
i.A. gez. Ricklef Nagel  

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 08.10.2015 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.

Stadt Niebüll/08.Oktober 2015