Bekanntmachung des Amtes Südtondern: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 28.01.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich des Süderweges, nördlich der Hoyerstraße und westlich der Grünflächen Sportanlagen und die Begründung mit dem Umweltbericht liegt gem. § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom
09.02.2016 – 09.03.2016
in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll, an der Aushangtafel im Flur des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Neben den ausliegenden Planentwürfen einschließlich der Begründungen sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen mit aus:
Schutzgut |
Auswirkung auf d. Schutzgut |
Art d. Information |
Mensch |
Immissionssituation (Schall) -geringe Lärmbelästigung |
Umweltbericht |
Tiere / Pflanzen |
Bodenversiegelung -nicht erhebliche Auswirkung, angrenzende Gehölzstrukturen und Eingrünung bleiben erhalten |
Umweltbericht, Stell. untere Naturschutzbehörde
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Boden |
Bodenversiegelung u. Reduzierung der Bodenfunktion durch Parkplätze und bauliche Maßnahmen Kompensierung der Eingriffe durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. |
Umweltbericht, Landschaftsplan |
Wasser |
Bodenversiegelung, Nährstoffeinträge nicht erheblicher Eingriff, da Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung und Ausbildung von Randstreifen an Entwässerungsgräben |
Umweltbericht, Landschaftsplan, DHSV Südwesthörn-Bongsiel |
Luft |
Vorbelastung stellt die Emissionen der Landwirtschaft dar, Umnutzung der Fläche hat keine erhebliche Auswirkung |
Umweltbericht, Landschaftsplan |
Klima |
Vorbelastung stellt die Emissionen der Landwirtschaft dar, Umnutzung der Fläche hat keine erhebliche Auswirkung |
Umweltbericht, Landschaftsplan |
Landschaftsbild |
Veränderung durch bauliche Maßnahmen, Auswirkung gering, da die Anlage eingegrünt wird |
Umweltbericht, Landschaftsplan |
Eingriff – Ausgleich |
Anpflanzung v. landestypischen Bäumen und Sträuchern |
Umweltbericht, Stell. untere Naturschutzbehörde |
Kulturgüter/Sachgüter |
keine vorhanden |
Umweltbericht |
Der Landschaftsplan der Stadt Niebüll liegt mit aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontroll- antrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Niebüll, den 29.01.2016 |
Amt Südtondern Der Amtsdirektor i.A. gez. Ricklef Nagel |
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 01.02.2016 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.
Stadt Niebüll/01.Februar 2016