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19.12.2015

Stadtvertretung beschließt in ihrer Dezembersitzung Satzungsänderungen

Die Stadtvertretung der Stadt Niebüll hat in ihrer letzten Sitzung im Jahr 2015 am 10.Dezember einige Satzungsänderungen beschlossen, die ab 01.01.2016 wirksam werden.

Die seit dem 2009 bestehenden Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer verändern sich wie folgt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H. (vorher 320)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H. (vorher 320)

2. Gewerbesteuer 380 v.H. (vorher 360)

 

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wurde im § 1 Abs. 2b wie folgt geändert: „ Hunde, die auffällig geworden sind und daraufhin von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden.“ (vorher: „Hunde, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 – 5 des Gefahrhundegesetzes erfüllen und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden.“)

 

In der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad der Stadt Niebüll wurden in § 4 Gebührenhöhe die seit 2004 bestehenden unter anderem Gebühren angepasst.

 Einzelkarten

 1. Erwachsene

1.10 Einzelkarte 4,50 Euro (vorher 3,00 Euro)

1.11 Zehnerkarte (gültig 12 Monate) 40,00 Euro (vorher 26,00 Euro)

1.12 Dreißigerkarte (gültig 24 Monate) 100,00 Euro (vorher 68,00 Euro)

1.13 Zuschlag Warmbadetag 1,00 Euro (vorher -,60 Euro)

 

2. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren

2.10 Einzelkarte 2,30 Euro (vorher 1,50 Euro)

2.11 Zehnerkarte (gültig 12 Monate) 20,00 Euro (vorher 13,00 Euro)

2.12 Dreißigerkarte (gültig 24 Monate) 50,00 Euro (vorher 35,00 Euro)

2.13 Zuschlag Warmbadetag -,50 Euro (vorher -,40 Euro)

 

3. Familienkarten

3.1. 2 Erwachsene* + Kind(er) unter 18 Jahren 10,00 Euro (vorher 6,50 Euro)

3.2. 1 Erwachsene(r) + Kind(er) unter 18 Jahren 6,00 Euro(NEU)

* Eltern bzw. Erziehungsberechtigte (auch gleichgeschlechtliche) mit eigenen minderjährigen Kindern

 

Neu ist auch § 4 Abs. 7: Für Empfänger von SGB II oder SGB XII Leistungen sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reduziert sich die Gebühr nach Ziffer 1.10 auf 2,00 Euro, die nach Ziffer 1.11 auf 20,00 Euro, die nach Ziffer 2.10 auf 1,00 Euro und die nach Ziffer 2.11 auf 10,00 Euro. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist nachzuweisen.

 

Stadt Niebüll, Dezember 2015