Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll nach § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung des Amtes Südtondern
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 22.06.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet 500 m westlich des Ortsteils Langstoft direkt nördlich angrenzend an die Klanxbüller Straße (Sondergebiet Biogas) und die Begründung mit dem Umweltbericht liegen gem. § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom
31.07.2017 – 31.08.2017
in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll, an der Aushangtafel im Flur des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Neben dem ausliegenden Planentwurf einschließlich der Begründung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen mit aus:
Schutzgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)
|
Wesentliche Auswirkungen |
Stellungnahmen |
Gutachten / umweltbezogene Informationen |
Mensch
|
Lärmemissionen
|
|
- Schalltechnisches Gutachten zur geplanten Erweiterung der Biogasanlage an der Klanxbüller Straße in Niebüll, Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH |
Tiere und Pflanzen
|
keine Beeinträchtigung |
|
- Landschaftsplan |
Boden
|
Bodenversiegelung |
|
- Landschaftsplan |
Wasser
|
keine Beeinträchtigung |
Stellungnahme Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel 23.02.2017, 25.06.2009 |
- Landschaftsplan |
Klima und Luft
|
keine Beeinträchtigung |
|
- Landschaftsplan |
Landschaft und Ortsbild
|
keine Beeinträchtigung
|
|
- Landschaftsplan |
Kultur- und sonstige Sachgüter
|
archäologisches Interessengebiet |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein 28.02.2017 |
- |
Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete sowie nationale Schutzgebiete
|
keine Beeinträchtigung |
|
- Landschaftsplan |
Der Landschaftsplan der Stadt Niebüll liegt mit aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontroll- antrag nach § 47 VwGO unzulässig
Niebüll, den 19.07.2017 |
Amt Südtondern Der Amtsdirektor i.A. gez. Ricklef Nagel |
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 22.07.2017 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.