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22.07.2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung des Amtes Südtondern

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 22.06.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet 500 m westlich des Ortsteils Langstoft direkt nördlich angrenzend an die Klanxbüller Straße (Sondergebiet Biogas) und die Begründung mit dem Umweltbericht liegen gem. § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom

31.07.2017 – 31.08.2017

in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll, an der Aushangtafel im Flur des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Neben dem ausliegenden Planentwurf einschließlich der Begründung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen mit aus:

Schutzgüter

(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)

Wesentliche Auswirkungen

Stellungnahmen

Gutachten / umweltbezogene Informationen

Mensch

 

Lärmemissionen

 

 

 

 

 

- Schalltechnisches Gutachten zur geplanten Erweiterung der Biogasanlage an der Klanxbüller Straße in Niebüll, Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH

Tiere und Pflanzen

 

keine Beeinträchtigung

 

- Landschaftsplan

 

Boden

 

 

Bodenversiegelung

 

 

- Landschaftsplan

Wasser

 

keine Beeinträchtigung

Stellungnahme Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel 23.02.2017, 25.06.2009

- Landschaftsplan

Klima und Luft

 

keine Beeinträchtigung

 

- Landschaftsplan

Landschaft und Ortsbild

 

keine Beeinträchtigung

 

 

- Landschaftsplan

Kultur- und sonstige Sachgüter

 

archäologisches Interessengebiet

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein 28.02.2017

-

Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete sowie nationale Schutzgebiete

 

keine Beeinträchtigung

 

- Landschaftsplan

 

 

 

Der Landschaftsplan der Stadt Niebüll liegt mit aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontroll- antrag nach § 47 VwGO unzulässig

 

 

 

Niebüll, den 19.07.2017

Amt Südtondern

Der Amtsdirektor

i.A. gez. Ricklef Nagel

 

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 22.07.2017 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.