Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Niebüll
Bekanntmachung des Amtes Südtondern
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Niebüll
Der Ausschuss für Bau und Verkehr der Stadt Niebüll hat in seiner Sitzung am 08.03.18 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 für das Gebiet zwischen Hauptstraße, Stellmacherweg, Norderfangweg und Rathausstraße beschlossen (Ziel der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Geschäfts-und Wohnhauses).
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs.1 BauGB bekanntgemacht.
Niebüll, den 23.03.2018 |
Amt Südtondern Der Amtsdirektor Im Auftrage gez. Ricklef Nagel |
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 28.03.2018 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.