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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Niebüll

Bekanntmachung des Amtes Südtondern

 

 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Niebüll

 

Der Ausschuss für Bau und Verkehr der Stadt Niebüll hat in seiner Sitzung am 08.03.18 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 für das Gebiet zwischen Hauptstraße, Stellmacherweg, Norderfangweg und Rathausstraße beschlossen  (Ziel der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Geschäfts-und Wohnhauses).

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs.1 BauGB bekanntgemacht.

                                                                                                                     

 

Niebüll, den 23.03.2018

              Amt Südtondern

           Der Amtsdirektor

                Im Auftrage

             gez. Ricklef Nagel

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 28.03.2018 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.