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29.07.2017

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Niebüll

Bekanntmachung des Amtes Südtondern

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Niebüll

 

Der vom Ausschuss für Bau- und Verkehr der Stadt Niebüll am 01.06.2017 gebilligte und zur Auslegung beschlossene Planentwurf zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet zwischen der Hauptstraße, dem Peter-Schmidts-Weg und dem Osterweg (Grundstück Peter-Schmidts-Weg 3 und 5) und die Begründung liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 07.08.2017 – 07.09.2017

in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll, an der Aushangtafel im Flur des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) und auf der Internetseite des Amtes Südtondern unter www.amt-suedtondern.de/Bauleitplanung öffentlich aus.

Das Planverfahren wird nach § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 Baugesetzbuch wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

 

 

Niebüll, den 27.07.2017

Amt Südtondern

Der Amtsdirektor

i.A. gez. Ricklef Nagel

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 29.07.2017 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt